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Datenschutzbeauftragter: Wann ist er Pflicht und was sind die Aufgaben?

Datenschutz ist eines der wichtigsten Themen für Unternehmen in Deutschland und Europa. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten. Doch wann ist ein Datenschutzbeauftragter tatsächlich erforderlich? Welche Aufgaben übernimmt er? Und welche Fehler sollten Unternehmen vermeiden?

In diesem Artikel klären wir:

✅ Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist

✅ Die zentralen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

✅ Häufige Datenschutzfehler & wie man sie vermeidet

✅ Eine Checkliste, mit der Unternehmen ihre Datenschutzmaßnahmen optimieren können


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Nicht jedes Unternehmen braucht einen Datenschutzbeauftragten. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen fest, wann ein Datenschutzbeauftragter zwingend bestellt werden muss.

Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach DSGVO

Laut Art. 37 DSGVO muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:

🔹 Mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

🔹 Besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.

🔹 Eine behördliche oder öffentliche Stelle personenbezogene Daten verarbeitet.

🔹 Unternehmen Daten systematisch und umfangreich überwachen (z. B. Tracking-Technologien, Kundenverhalten analysieren).

Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

🚨 Bei Verstößen gegen die Bestellpflicht drohen hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.


Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der DSGVO. Seine Hauptaufgabe ist es, das Unternehmen bei der korrekten Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und zu kontrollieren.

Die wichtigsten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

✔ Überwachung der DSGVO-Compliance → Sicherstellen, dass das Unternehmen alle Datenschutzvorgaben einhält.

✔ Schulung der Mitarbeiter → Schulungen & Sensibilisierung zu Datenschutzthemen durchführen.

✔ Ansprechpartner für Betroffene & Behörden → Kunden & Mitarbeiter können Anfragen zum Datenschutz stellen.

✔ Dokumentation & Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten → Überblick über alle Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen.

✔ Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA) → Risikobewertung bei sensiblen Datenverarbeitungen.

✔ Sicherstellung von Datenschutzmaßnahmen → Kontrolle von Zugriffsrechten, Löschkonzepten & IT-Sicherheit.

Welche Unternehmen profitieren von einem Datenschutzbeauftragten?

📌 Unternehmen mit vielen Kundendaten, z. B. E-Commerce, Marketing-Agenturen

📌 Arztpraxen, Krankenhäuser oder Gesundheitsdienstleister

📌 Softwareunternehmen, die Datenanalysen oder Tracking-Tools nutzen

📌 Unternehmen mit internationalen Datenübertragungen außerhalb der EU


Die 10 häufigsten Datenschutzfehler – und wie man sie vermeidet

Datenschutz ist komplex, und Unternehmen machen oft vermeidbare Fehler. Hier sind die 10 häufigsten Datenschutzverstöße – und wie Sie sie vermeiden können:

FehlerWarum problematisch?Lösung
Kein DatenschutzbeauftragterPflichtverletzung, hohe BußgelderDatenschutzbedarf prüfen & Beauftragten bestellen
Fehlende Datenschutzerklärung auf der WebsiteVerstoß gegen TransparenzpflichtenDSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereitstellen
Daten werden ohne Einwilligung verarbeitetVerstoß gegen Art. 6 DSGVORechtsgrundlage klären, Opt-in-Verfahren nutzen
Keine sichere E-Mail-KommunikationRisiko für DatenlecksVerschlüsselung & DSGVO-konforme Mailserver verwenden
Unzureichende MitarbeiterschulungMitarbeiter handeln unsicher oder fahrlässigRegelmäßige Schulungen zum Datenschutz durchführen
Kein Löschkonzept für personenbezogene DatenDaten werden zu lange gespeichertLöschfristen definieren & automatisieren
Fehlendes Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenPflicht nach Art. 30 DSGVODatenschutz-Dokumentation führen
Unzureichende technische SicherheitsmaßnahmenDatenpannen & Cyberangriffe möglichFirewalls, Zugangskontrollen & IT-Sicherheit stärken
Nicht DSGVO-konforme Drittanbieter-ToolsUnrechtmäßige DatenübertragungenDSGVO-konforme Anbieter prüfen & AV-Verträge abschließen
Ignorierte Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Löschung)Verstöße gegen Art. 15-18 DSGVOProzesse für Betroffenenanfragen einführen & dokumentieren

🚨 Fazit: Die meisten Datenschutzfehler entstehen durch fehlendes Wissen oder schlechte Organisation. Eine klare Datenschutzstrategie hilft, Bußgelder zu vermeiden.


Interner oder externer Datenschutzbeauftragter – Was ist besser?

Viele Unternehmen, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, stehen vor einer entscheidenden Frage: Sollten wir einen internen Datenschutzbeauftragten ernennen oder einen externen Datenschutzexperten beauftragen?

Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl hängt stark von der Unternehmensgröße, Branche und den internen Ressourcen ab.

Wann ist ein interner Datenschutzbeauftragter sinnvoll?

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben für den Datenschutz verantwortlich ist.

✅ Vorteile:

✔ Unternehmenskenntnis: Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt bereits die internen Prozesse und Strukturen.

✔ Schnelle Verfügbarkeit: Bei Fragen oder Datenschutzvorfällen ist die Ansprechperson direkt vor Ort.

✔ Langfristige Integration: Datenschutz kann nachhaltig in die Unternehmenskultur eingebunden werden.

❌ Nachteile:

✘ Hoher Schulungsaufwand: Der interne Datenschutzbeauftragte muss regelmäßig fortgebildet werden.

✘ Interessenkonflikte: Falls der Datenschutzbeauftragte auch in der IT oder Geschäftsführung tätig ist, kann es zu einem Rollenkonflikt kommen.

✘ Zeitaufwand: Die Aufgaben des Datenschutzes nehmen viel Zeit in Anspruch und können von internen Mitarbeitern oft nicht effizient erledigt werden.

➡ Empfehlung: Ein interner Datenschutzbeauftragter ist sinnvoll für mittelgroße und große Unternehmen mit eigenen Datenschutz- oder Compliance-Teams, die bereits über entsprechende Ressourcen verfügen.

Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein Dienstleister, der das Unternehmen in allen Datenschutzfragen unterstützt.

✅ Vorteile:

✔ Fachwissen & Erfahrung: Externe Datenschutzbeauftragte sind auf Datenschutz spezialisiert und haben oft Erfahrung aus verschiedenen Branchen.

✔ Keine Schulungskosten: Unternehmen sparen sich Schulungen und Zertifizierungen für interne Mitarbeiter.

✔ Unabhängigkeit & Objektivität: Ein externer Berater hat keine betrieblichen Interessenkonflikte.

✔ Flexibilität: Die Dienstleistung kann an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, z. B. für regelmäßige Audits oder nur bei Bedarf.

❌ Nachteile:

✘ Kosten: Ein externer Datenschutzbeauftragter verursacht laufende Kosten, die jedoch oft niedriger sind als die Schulung und Freistellung eines internen Datenschutzbeauftragten.

✘ Nicht ständig vor Ort: Bei Datenschutzfragen oder Vorfällen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn der externe Datenschutzbeauftragte nicht sofort verfügbar ist.

✘ Weniger Unternehmenskenntnis: Ein externer Berater braucht Zeit, um sich in die internen Prozesse des Unternehmens einzuarbeiten.

➡ Empfehlung: Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die keine internen Ressourcen für Datenschutzexperten haben oder unabhängige Expertise benötigen.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter – Direkter Vergleich

KriteriumInterner DatenschutzbeauftragterExterner Datenschutzbeauftragter
FachwissenMuss regelmäßig geschult werdenSpezialisierter Datenschutzexperte
KostenSchulungs- & ArbeitszeitkostenMonatliche Servicegebühr
VerfügbarkeitStändig vor OrtNach Bedarf verfügbar
UnabhängigkeitRisiko für InteressenkonflikteObjektiv & unabhängig
Anpassung an UnternehmensprozesseHohe Vertrautheit mit internen AbläufenBenötigt Einarbeitungszeit
FlexibilitätMeist auf eine Person beschränktZugriff auf Experten-Team möglich

Welche Wahl ist die richtige?

📌 Ein interner Datenschutzbeauftragter ist geeignet für Unternehmen, die über die Ressourcen für regelmäßige Schulungen verfügen und eine langfristige Integration des Datenschutzes in die Organisation anstreben.

📌 Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ideal für kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Datenschutzabteilung haben und flexible, kosteneffiziente Expertise benötigen.

➡ Tipp: Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, welche Option besser zu ihren Strukturen passt, um Datenschutzkonformität effizient umzusetzen.


Datenschutz-Checkliste für Unternehmen

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen DSGVO-konform arbeitet:

✅ Datenschutz-Grundlagen

✔ Datenschutzbeauftragter benannt (falls erforderlich)

✔ Datenschutzerklärung auf der Website aktuell & rechtskonform

✔ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhanden

✅ Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

✔ IT-Sicherheit (Firewalls, Zugriffskontrollen, Verschlüsselung) gewährleistet

✔ Backups & Datenwiederherstellungsprozesse eingerichtet

✔ Sensible Daten durch Berechtigungsmanagement geschützt

✅ Mitarbeiter & Schulungen

✔ Datenschutzschulungen für Mitarbeiter durchgeführt

✔ Verhaltensrichtlinien zum Datenschutz implementiert

✔ Regelmäßige Prüfungen & interne Audits

✅ Kundendaten & Betroffenenrechte

✔ Opt-in-Verfahren für Newsletter & Marketing implementiert

✔ Prozesse zur Datenlöschung & Anfragen von Betroffenen definiert

✔ DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet

➡ Fazit: Eine strukturierte Datenschutz-Checkliste hilft Unternehmen, DSGVO-Risiken zu minimieren und sich vor Bußgeldern zu schützen.


Datenschutzbeauftragter als Erfolgsfaktor für Unternehmen

Ein Geschäftsteam diskutiert in einem Konferenzraum die Vor- und Nachteile eines internen und externen Datenschutzbeauftragten mit einer Analyse auf einem Whiteboard.

🔹 Datenschutz ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht.

🔹 Unternehmen müssen prüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

🔹 Typische Datenschutzfehler können durch klare Prozesse & Schulungen vermieden werden.

🔹 Eine Checkliste hilft, den Überblick über Datenschutzmaßnahmen zu behalten.

💡 Unsere Empfehlung:

✅ Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) prüfen

✅ Prozesse dokumentieren & Mitarbeiter schulen

✅ Datenschutzmaßnahmen regelmäßig kontrollieren

Weiterführende Ressourcen

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